ZSL für Selbstbestimmtes Leben hat auf YouTube ein gutes Video mit Untertiteln herausgegeben, das für die UNO-Behindertenkonvention plädiert. Schau dir das Video an, gehe auf die Webseite www.zslschweiz.ch und unterschreibe noch heute die Online-Petition, damit Behinderte weltweit gleiche Rechte haben und diese bei der UNO verankert sind.
Wir bitten Sie dringend, unsere Petition zur UNO-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderung auf der eingeblendeten Homepage
zu unterzeichnen und alle Ihre Verwandten und Freunde ebenfalls darauf
aufmerksam zu machen!
UNO-Konventionen sind die höchste Form von Gesetz die es auf der Welt gibt. Es sind sozusagen Zusätze zur Weltverfassung.
Diese UNO-Konvention besteht aus zwei Teilen:
A) Die Konvention mit Einleitung und 50 Arikeln
B) und dem sehr wichtigen Zusatzprotokoll
Man muss nicht unbedingt alle 50 Artikel genau lesen - einige davon sind sehr technisch und betreffen die Regeln der Umsetzung. Aber in den meisten Artikeln geht es darum festzulegen, dass Menschen mit einer Behinderung in keiner Weise diskriminiert, ausgesondert und benachteiligt oder schlechter behandelt werden dürfen als alle anderen Menschen im selben Staat. So zum Beispiel im Bereich Schule, im Wohnen, in der Mobilität, in der Kommunikation, in der Pflege, etc.
Im Zusatzprotokoll wird ein Mechanismus vorgeschrieben, der es den Behinderten in jedem Land erlaubt, der UNO zu berichten, ob das eigene Land seine Verpflichtungen gegenüber den Behinderten einhält oder nicht. Es ist darum ganz wichtig, dass auch das Zusatzprotokoll von der Regierung des Landes anerkannt wird.
Eine Konvention wird dann gültig, wenn mindestens 20 Staaten sie als Grundgesetz anerkennen. Das nennt man Ratifizieren. Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung ist längst gültig, weil sie schon von über 50 Ländern ratifiziert wurde.
Leider noch nicht von der Schweiz. Unsere Petition, die sie auf der eingeblendeten Homepage unterschreiben können, fordert den Bundesrat und das Parlament in Bern auf, dies so bald wie möglich zu tun.
UNO-Konventionen sind die höchste Form von Gesetz die es auf der Welt gibt. Es sind sozusagen Zusätze zur Weltverfassung.
Diese UNO-Konvention besteht aus zwei Teilen:
A) Die Konvention mit Einleitung und 50 Arikeln
B) und dem sehr wichtigen Zusatzprotokoll
Man muss nicht unbedingt alle 50 Artikel genau lesen - einige davon sind sehr technisch und betreffen die Regeln der Umsetzung. Aber in den meisten Artikeln geht es darum festzulegen, dass Menschen mit einer Behinderung in keiner Weise diskriminiert, ausgesondert und benachteiligt oder schlechter behandelt werden dürfen als alle anderen Menschen im selben Staat. So zum Beispiel im Bereich Schule, im Wohnen, in der Mobilität, in der Kommunikation, in der Pflege, etc.
Im Zusatzprotokoll wird ein Mechanismus vorgeschrieben, der es den Behinderten in jedem Land erlaubt, der UNO zu berichten, ob das eigene Land seine Verpflichtungen gegenüber den Behinderten einhält oder nicht. Es ist darum ganz wichtig, dass auch das Zusatzprotokoll von der Regierung des Landes anerkannt wird.
Eine Konvention wird dann gültig, wenn mindestens 20 Staaten sie als Grundgesetz anerkennen. Das nennt man Ratifizieren. Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung ist längst gültig, weil sie schon von über 50 Ländern ratifiziert wurde.
Leider noch nicht von der Schweiz. Unsere Petition, die sie auf der eingeblendeten Homepage unterschreiben können, fordert den Bundesrat und das Parlament in Bern auf, dies so bald wie möglich zu tun.
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